Steuerliche Behandlung und Sozialversicherungspflicht bei der Direktzusage
Arbeitgebersituation
- Bildung von Rückstellungen in der Steuerbilanz.
- Volle Abzugsfähigkeit der Beiträge zu einer eventuellen Rückdeckungsversicherung als Betriebsausgaben.
- Aktivierung des geschäftsplanmäßigen Deckungskapitals oder ggf. des Rückkaufswertes der Rückdeckungsversicherung in der Steuerbilanz.
- In der Handelsbilanz sind Rückstellungen und Deckungskapital zu saldieren, wenn das Deckungskapital dem Zugriff anderer Gläubiger (außer den Pensionsberechtigten) dauerhaft entzogen ist. In diesem Fall gibt es also keinen Bilanzausweis.
- Einsparung des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung, soweit der Beitrag auch beim Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei ist.
Arbeitnehmersituation in der Ansparphase (aktive Zeit des Arbeitnehmers)
- Unbegrenzt lohnsteuerfrei.
- Soweit die Beiträge arbeitgeberfinanziert sind, gilt unbeschränkte Sozialversicherungsfreiheit.
- Soweit die Beiträge aus Entgeltumwandlung gezahlt werden, gilt die Beitragsfreiheit nur für Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze West zur Rentenversicherung.
- Riesterförderung (AVmG) ist nicht möglich.
Arbeitnehmersituation in der Rentenphase
- Die Rente abzüglich Freibeträge (insb. Versorgungsfreibetrag) ist voll zu versteuern (nachgelagerte Besteuerung) und es sind die vollen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abzuführen.
