Steuer und Sozialversicherung auf die Rente
Die Leistungen aus geförderten Altersvorsorgeverträgen, hier die Riester-Rente, unterliegen der nachgelagerten Besteuerung.
Dies bedeutet, dass die Leistungen, wenn sie im Alter ausgezahlt werden, in voller Höhe zu versteuern sind.
Sozialversicherungsbeiträge werden aus Leistungen der Riester-Rente bei Pflichtversicherten nicht erhoben.

