Gesetzlicher Schutz: Die Erwerbsminderungsrente
Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Versicherung zum Schutz des Einzelnen und der Familie, die auch bei Erwerbsminderung eine Rente zahlt.
Statt der bisherigen Renten wegen Berufsunfähigkeit gibt es bei einem Rentenbeginn seit Januar 2001 für alle nach dem 01.01.1961 Geborenen nur noch Renten wegen teilweiser und voller Erwerbsminderung.
Können Sie auf Grund ihrer Erwerbsminderung
- weniger als 3 Stunden täglich arbeiten, erhalten Sie die volle Erwerbsminderungsrente,
- 3 bis 6 Stunden täglich arbeiten, erhalten Sie die halbe Erwerbsminderungsrente, steht keine Arbeitsstelle zur Verfügung, gibt es die volle Rente,
- 6 und mehr Stunden täglich arbeiten, erhalten Sie keine Erwerbsminderungsrente.
Für diejenigen, die vor dem 2.1.1961 geboren sind, gilt der "Berufsschutz" der bisherigen Rente wegen Berufsunfähigkeit weiter.

- volle Erwerbsminderungsrente

- halbe Erwerbsminderungsrente

- keine Erwerbsminderungsrente
