Altersvorsorge

Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung enthalten im Normalfall (es gibt Ausnahmen) einen Anteil für die Altersrückstellung.

Dieser Beitragsanteil wird in der privaten Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung auf versicherungsmathematischer Grundlage kalkuliert.

Mit zunehmendem Alter steigen natürlich auch die Kosten durch die Risikoveränderungen.

Hier werden die angesammelten Altersrückstellungen nun eingesetzt.

Ab dem 65. Lebensjahr erfolgt eine Ausschüttung in Form eines Altersbonus, in dem die angesammelten Altersrückstellungen vollständig verrechnet werden.

Darüber hinaus gibt es im Alter aber auch einen Standardtarif, damit auch für Rentner die private Krankenversicherung bezahlbar bleibt.