Ordentliche Kündigung

Bei einer ordentlichen Kündigung kann der Versicherungsvertrag zum Ende eines jeden Versicherungsjahres mit einer dreimonatigen Frist gekündigt werden – und zwar sowohl vom Versicherungsnehmer als auch vom Versicherer.
Bei der ordentlichen Kündigung muss der Versicherer die gleichen Bedingungen einhalten wie der Versicherungsnehmer.
Besitzt man als Versicherungsnehmer jedoch eine Vollversicherung oder ist schon länger als drei Jahre bei der Versicherung versichert, verzichtet der Versicherer auf eine ordentliche Kündigung.
Dies hat zur Folge, dass gerade ältere Menschen nicht um ihren Versicherungsschutz bangen müssen, auch nicht bei schwerwiegender Erkrankungen.
