Zahnschutz
Der Zahnschutz umfasst die Zahnbehandlung, den Zahnersatz, Kronen und Brücken und Kieferregulierung.
Zahnbehandlung
Zahnbehandlungen werden meistens zu 100 Prozent von der privaten Kasse erstattet – gleichgültig ob Vorsorge oder tatsächliche Beschwerden vorliegen. Damit müssen Sie auch nicht die Praxisgebühr von 10 EUR bezahlen.
Inlays und Implantate
Beim Zahnersatz gibt es verschiede vertragliche Modelle für die Kostenerstattung. Zum Zahnersatz gehören beispielsweise Zahnprothesen, Zahnkronen, Inlays, Zahnbrücken, Stiftzähne, implantologische Leistungen, implantatgetragener Zahnersatz, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen im Zusammenhang mit dem Zahnersatz, Verblendungen, Reparatur von Zahnersatz. Wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist es empfehlenswert, vor Beginn einer Zahnersatzmaßnahme einen Heil- und Kostenplan vorzulegen.
Kieferorthopädie

Kieferorthopädische Eingriffe bei Kindern und Jugendlichen sind keine Seltenheit. Gesetzlich Versicherte haben aber nur Anspruch auf eine „notwendige, ausreichende und wirtschaftliche“ – nicht aber auf die modernste, effektivste oder ästhetischste kieferorthopädische Versorgung. Diese Wahlleistung unterliegt in jedem Fall der freien und privaten Vereinbarung zwischen Patient und Arzt und kann von der privaten Krankenversicherung übernommen werden. Und die Wahlleistungen erschöpfen sich nicht in der Auswahl von Spangenfarbe oder Größe sondern ziehen sich durch alle Schritte der kieferorthopädischen Behandlung.
